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   OLG Celle, 19.07.1994 - 17 W 10/94   

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https://dejure.org/1994,8716
OLG Celle, 19.07.1994 - 17 W 10/94 (https://dejure.org/1994,8716)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.1994 - 17 W 10/94 (https://dejure.org/1994,8716)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 1994 - 17 W 10/94 (https://dejure.org/1994,8716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren, Vergütung nach BRAGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1835 Abs. 3 BGB; § 1836 BGB; § 1 Abs. 2 BRAGO; § 112 Abs. 4 BRAGO ; § 112 Abs. 5 BRAGO; § 118 BRAGO; § 67 FGG; § 70b FGG
    Verfahrenspfleger; Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes; Tätigkeit eines Rechtsanwaltes; Gebührentatbestände der BRAGO; Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrenspfleger; Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes; Tätigkeit eines Rechtsanwaltes; Gebührentatbestände der BRAGO; Betreuungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 13.07.1994 - 17 W 34/94

    Gebührentatbestände der BRAGO; Vergütungsanspruch eines Rechtsanwaltes;

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.1994 - 17 W 10/94
    Der Senat hat bereits durch Beschluß vom 13. Juli 1994 - 17 W 34/94 -, der in der Anlage - anonymisiert - beigefügt ist und auf den Bezug genommen wird, entschieden, daß der nach § 70 b FGG zum Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren bestellte Rechtsanwalt die Gebühr des § 112 Abs. 4 BRAGO in direkter Anwendung dieser Vorschrift verlangen kann.

    Der Verfahrenspfleger ist nicht als "Pfleger" im Sinne des § 1 Abs. 2 BRAGO zu verstehen, wie der Senat im Beschluß vom 13. Juli 1994 - 17 W 34/94 - entschieden hat und worauf Bezug genommen wird.

  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 20 W 25/96
    Die Ansicht der weiteren Beschwerde, der Anwalts-Verfahrenspfleger könne in Unterbringungssachen unmittelbar aus § 112 Abs. 4 BRAGO abrechnen, kann sich zwar auf einen Teil der Rechtsprechung und einige Stimmen im Schrifttum berufen (OLG Celle - 17. ZS - 13.7.1994 = FamRZ 1994, 1615 = NdsRpfl 1994, 312 und 19.7.1994 = BtPrax 1994, 175; LG Osnabrück FamRZ 1993, 1110 = BtPrax 1993, 93 = NdsRpfl 1993, 105; LG Duisburg Rpfleger 1994, 243 zu D) Ls; LG Göttingen NdsRpfl 1994, 19; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. Einf vor § 1896 Rn. 21; Klüsener Rpfleger 1992, 466/468 und FamRZ 1994, 487/489).

    Einer Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG wegen der gegenteiligen Meinung des 17. Zivilsenats des OLG Celle in dem auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß vom 19.7.1994 (BtPrax 1994, 175) bedarf es nicht, weil hier die weitere Beschwerde schon wegen der eingetretenen Selbstbindung, wie oben ausgeführt worden ist, zurückzuweisen ist (vgl. dazu Bassenge/Herbst a.a.O. § 28 FGG Rn. 5).

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